TREUHANDSCHAFTENHandeln im Sinne der Treuhandschaft

Treuhandschaften

Im Zuge der Treuhandschaft nimmt sich der Notar die Angelegenheit zur Aufgabe, Geld, Wertsachen oder auch Urkunden in Verwahrung zu nehmen, um diese in weiterer Folge unter bestimmten und zuvor beschlossenen Voraussetzungen an bestimmte Personen, Behörden oder Ämter auszugeben. Dies hat den Grund, da somit der temporäre Zugriff auf die verwahrten Gegenstände durch Unbefugte vermieden werden können, aber auch um eine rechtskonforme Abwicklung des Rechtsgeschäftes gewährleisten zu können.

So kann es beispielsweise sein, dass der Notar den Kaufpreis im Zuge eines Liegenschaftskaufvertrags also in Verwahrung nimmt, bis die finale Eigentumsübertragung des Kaufgegenstands abgeschlossen ist. Somit kann garantiert werden, dass die Verkäuferseite versichert ist, dass der Kaufpreis zur Auszahlung bereit ist, wohingegen die Käuferseite weiß, dass der Kaufpreis nicht im Vorhinein schon an die Verkäuferseite ausgegeben wird, bevor die Grundbuchserledigung vollzogen ist.

Bei allen Belangen rund um die Treuhandschaften liegen Notare einer äußerst strengen Überwachungen durch die Notariatskammer vor. Jede Treuhandschaft wird aus diesem Grund registriert.

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