GRUNDBUCHHandeln im Sinne Ihres Grundbuchs

Grundbuch

Wie in allen rechtlichen Aspekten sind auch bei der Grundbucheintragung und Auszügen aus dem Grundbuch genaue rechtliche Formschriften einzuhalten. Diese beinhalten auf der einen Seite die Echtheit der Unterschriften, wie auch auf der anderen Seite den freien Willen der Beteiligten.

Die Aufgabe des Notars ist es in diesem Fall die Fertigung der amtlichen Auszüge aus dem Grundbuch anzufertigen wie auch die Bestätigung der Echtheit des Inhalts. Heutzutage wird das Grundbuch in einer elektronischen Datenbank geführt, die weitere Vorgänge rund um Angelegenheiten des Grundbuchs vereinfacht.

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