ALLGEMEINES VERTRAGSRECHTAlles, was Sie über das allgemeine Vertragsrecht wissen müssen

Allgemeines Vertragsrecht

Um im Falle eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts Rechte und Pflichten eines jeden Vertragspartners genau so zu formulieren, dass Konflikte bereits im Vorhinein schon verhindert werden können, ist es von größter Wichtigkeit, hierfür Verträge aufzusetzen. Dies macht sich auch im Zuge von unvorhersehbaren Problemen bezahlt.

Nicht nur als Vertragsverfasser, sondern auch als Begläubiger der Echtheit ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes, dem die staatliche Autorität zur Verfassung von öffentlichen Urkunden übertragen worden ist. Er agiert stets unparteiisch, objektiv und setzt sich als Aufgabe, konfliktvermeidende Verträge aufzusetzen. Dies spart in weiterer Folge nicht nur Unannehmlichkeiten in Streitfragen, sondern auch Gerichtskosten.

Darlehensverträge

Hierbei steht der Darlehensgeber dem Darlehnsnehmer gegenüber in der Pflicht, die sogenannte vertretbare Sache zu übergeben. In diesem Fall kann es sich entweder um Geld- oder Sachdarlehen handeln. Durch den Notar entsteht somit nicht nur eine Vertragssicherheit für Darlehensgeber und -nehmer, sondern durch das unparteiische und objektive Handeln des Notars erfährt keiner der beiden Parteien eine Benachteiligung in den Darlehensverträgen.

Verträge im Familienrecht

Vor allem in Familien sollte immer versucht werden, dass der Rechtsfrieden reibungslos funktioniert – und damit dies auch garantiert werden kann, sollte stets die Hilfe und Unterstützung eines Notars hinzugezogen werden. Ob Vermögensfragen, geplante Adoptionen oder der Kauf der ersten gemeinsamen Eigentumswohnung – all diese Fragen und viele mehr fallen in die Dienstleistung des Notars.

Damit es nach dem Kauf der Wohnung oder der Adoption eines Kindes nicht irgendwann zu Streitigkeiten vor Gericht kommt, macht sich eine Beratung beim Notar rund um Ehe-Recht, Scheidungen oder andere rechtliche Absicherungen innerhalb von Familienangelegenheiten immer bezahlt!

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